Die Garantie für nachweisbare Konstruktions-, Herstellungs- und Materialfehler beträgt zwei Jahre ab Rechnungsdatum. Für fehlerhafte Produkte gewährt der Hersteller Instandstellung oder Ersatz nach seiner Wahl. Darüber hinausgehende Forderungen wie Schadenersatz irgendwelcher Art, z.B. Folge- und Nebenschäden sind ausdrücklich ausgeschlossen. Ausgenommen von Garantieansprüchen sind Schäden, welche auf normale Abnützung, Vandalismus oder unsachgemässe Behandlung, sowie Verwendung ungeeigneter Mittel zurückzuführen sind. Rost und Verfärbung von Edelstahlteilen auf Grund von Umgebungseinflüssen und / oder Chemikalien (z.B. ungeeigneten Flüssig-Seifen) werden ausdrücklich nicht als Fertigungs- oder Materialmangel anerkannt.