Verkaufs- und Lieferbedingungen
Allgemein
Mit der Auftragserteilung anerkennt der Besteller unsere vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Lieferungen
Die Lieferungen erfolgen ab Werk Fällanden auf Rechnung und Risiko des Bestellers.
Kontrolle und Beanstandungen
Der Besteller hat die Ware sofort bei Erhalt zu kontrollieren und allfällige sichtbare äussere Beschädigungen dem Frachtführer zu melden. Beschwerden sind sofort, jedoch spätestens innerhalb 7 Tagen anzubringen. Bei begründeten Beanstandungen können kostenlose Instandstellung, Austausch oder ein Preisnachlass gewährt werden. Weitere Forderungen können nicht geltend gemacht werden.
Garantie und Haftung
Die Garantie für nachweisbare Konstruktions-, Herstellungs- und Materialfehler beträgt zwei Jahre ab Rechnungsdatum. Für fehlerhafte Produkte gewährt der Hersteller Instandstellung oder Ersatz nach seiner Wahl. Darüber hinausgehende Forderungen wie Schadenersatz irgendwelcher Art, z.B. Folge- und Nebenschäden sind ausdrücklich ausgeschlossen. Ausgenommen von Garantieansprüchen sind Schäden, welche auf normale Abnützung, Vandalismus oder unsachgemässe Behandlung, sowie Verwendung ungeeigneter Mittel zurückzuführen sind. Rost und Verfärbung von Edelstahlteilen auf Grund von Umgebungseinflüssen und / oder Chemikalien (z.B. ungeeigneten Flüssig-Seifen) werden ausdrücklich nicht als Fertigungs- oder Materialmangel anerkannt.
Produktangaben
Technische Änderungen bleiben stets vorbehalten.
Lieferfristen
Diese werden nach bestem Ermessen angegeben und eingehalten. Schadenersatzansprüche oder Konventionalstrafen infolge verspäteter Auslieferung können nicht geltend gemacht werden. Ein Rücktritt vom Auftrag wegen Überschreitung des Liefertermins kann nur mit unserem Einverständnis und gegen Bezahlung der von uns bereits erbrachten Leistungen erfolgen.
Annullierungen
Solche sind nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis möglich.
Zahlungsbedingungen
Ohne besondere schriftliche Vereinbarungen gelten 30 Tage rein netto ab Rechnungsdatum. Für private Kunden (natürliche Personen) verlangen wirVorkasse, mindestens aber eine Anzahlung von 50%.
Gerichtsstand
Erfüllungs- und Gerichtsort ist Fällanden.
ARMATRON AG, 8117 Fällanden
Rev. Januar 2013